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Passwort vergessen?Dem Vorstand obliegt die Leitung des DBV. Er ist für alle Entscheidungen und Maßnahmen zuständig, die nicht nach dieser Satzung dem Verwaltungsrat oder der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. In Fällen besonderer Bedeutung soll der Vorstand den Verwaltungsrat anhören.
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