Die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und die Änderungsrichtlinie über Abschlussprüfungen wurde am 27. Mai 2014 im Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Regeln der EU-Verordnung treten am 16. Juni 2014 in Kraft und gelten grundsätzlich ab dem 17. Juni 2016. Die neuen Regeln der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden.