Der DBV vertritt die fachlichen und beruflichen Interessen der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfergesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
22.03.2023 | DBV Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der WPO |
Der DBV hat heute zum Referentenentwurf zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung Stellung genommen.
[mehr]06.02.2023 | Beratung im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen |
Die Unterstützung der Empfänger von Corona-Soforthilfen bei der Ermittlung von Liquiditätsengpässen bzw. bei der Überprüfung diesbezüglicher Prognosen stellt eine betriebswirtschaftliche Beratung dar und ist mithin als originäre berufliche Tätigkeit des Buchprüfers zu qualifizieren. Beratungsleistungen des Buchprüfers zu der Frage, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls eine Rückzahlungspflicht besteht, sind ebenfalls als Beratung in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten zu betrachten, solange sich die Beratungsleistungen auf einen betragsmäßigen Abgleich des tatsächlichen Liquiditätsengpasses mit den gewährten Unterstützungsleistungen beschränken. Soweit im Hinblick auf das Bestehen einer Rückzahlungsverpflichtung im Einzelfall konkrete rechtliche Fragestellungen auftreten, sollte dem Soforthilfe-Empfänger empfohlen werden, anwaltlichen Rat einzuholen.