Der Referentenentwurf zum APAReG ist ergänzt worden insbesondere um Artikel 2, 3 und 4. Darin schlägt das BMWi u. a. vor, dass die Abschlussprüferaufsicht im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) angesiedelt wird.
Den überarbeiteten Entwurf finden Sie hier: