Der Bundestag hat am 03.12.2015 das APAReG in 3. Lesung beschlossen. Enthalten ist die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung der vBP zum WP (§ 13a WPO n.F.). Die Details zur Ausgestaltung dieser Prüfung hat der Gesetzgeber dem BMWi überantwortet.
Das BMWi wird dazu ermächtigt, die Rechtsverordnung nach § 14 WPO (Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung) zu ändern.
Zu diesem Zweck wird die Wirtschaftsprüferkammer einen Vorschlag erarbeiten.
Der DBV hat seine Position zur Ausgestaltung der verkürzten Prüfung mit heutigem Schreiben der Wirtschaftsprüferkammer zukommen lassen.