Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte am 16.12.2015 einen Regierungsentwurf des geplanten Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG). Das Gesetz wird die prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie die entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse umsetzen.