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Deutscher Buchprüferverband e.V. - DBV
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20.05.2019

Kammervorstand beschließt Zusammenführung der Prüferberufe


Nicht zuletzt der Arbeit der DBV-Mitglieder im Vorstand und Beirat der WPK ist es zu verdanken, dass sich der Vorstand der WPK für die Amtszeit 2018 bis 2022 die Zusammenführung der Prüferberufe vorgenommen hat. Die Vertreter des DBV im Beirat der WPK hatten bereits 2009 einen Vorstandsbeschluss der WPK herbeigeführt, wonach die Kammer eine machbare Zusammenführung der Prüferberufe unterstützen wollte. Nun scheint sich die jahrelange politische Arbeit in etwas Konkretem nieder zu schlagen.

Am 10.05.2019 berichtete der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer anlässlich der Kammerversammlung in Berlin von den konkreten Eckpunkten der WPK zur Zusammenführung der Prüferberufe, die der Kammervorstand in seiner Sitzung am Vortag beschlossen hatte. Diese lauten wie folgt:

1.     Im Berufsrecht werden die Berufe Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer sowie die Berufsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft, vollständig zusammengeführt. Vereidigte Buchprüfer sollen künftig Wirtschaftsprüfer heißen. Buchprüfungsgesellschaften sollen auf Antrag Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden. Ohne Antrag soll die Überleitung nach einer Übergangsfrist erfolgen.

2.     Die unterschiedlichen Prüfungsbefugnisse sollen unberührt bleiben. Die verkürzte Prüfung nach § 13a WPO soll bestehen bleiben.

3.     Unterschiedliche Rechte und Pflichten im Berufsrecht werden beseitigt, sofern sie ihre Ursache nicht unmittelbar in den unterschiedlichen Prüfungsbefugnissen haben.

4.     Wahlen sollen nicht mehr getrennt nach Gruppen erfolgen, sodass auch übergeleitete vBP Präsident werden könnten.

5.     Übergeleitete vereidigte Buchprüfer sollen den Berufstitel Wirtschaftsprüfer führen, wobei sie als übergeleitete vBP Wirtschaftsprüfer gem. § 128 WPO sein sollen. In bestimmten Situationen soll der Hinweis auf die Überleitung aufzunehmen sein, in anderen Zusammenhängen soll darauf verzichtet werden können. Die Details soll das Satzungsrecht der Kammer regeln.

Mit diesem Vorstandsbeschluss der WPK ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Zusammenführung der Prüferberufe getan, auf den der Verband schon viele Jahre hingearbeitet hat. Im Namen der Mitglieder dankt der Verband allen, die einen Beitrag zu diesem Schritt geleistet haben, insbesondere den DBV-Mitgliedern im Beirat und Vorstand der WPK.

Nun gilt es, den Beirat der WPK und mithin die anderen Verbandsvertreter für diesen Vorstandsbeschluss zu gewinnen sowie diesen wichtigen Schritt in der Politik durchzusetzen. Dafür setzen wir uns ein.


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