Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Wahl der Mitglieder des Vorstands und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Festsetzung des Wirtschaftsplans, den Erlass der Beitragsordnung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes sowie die Entlastung des Vorstands, die Entlastung der Kassenprüfer, die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden.
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